Schlagwort: Sektorengrenzen
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Beschränkung von Krankenhäusern als Gründer von MVZ – Das Ende eines sektorübergreifenden Versorgungsmodells?
Dieser Beitrag setzt sich mit dem seitens der Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein erarbeiteten Antrag auf Entschließung des Bundesrates „Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes“ vom 10.05.2023 und dem Positionspapier der Bundesärztekammer vom 09.01.2023 zum Regelungsbedarf für Medizinische Versorgungszentren zur Begrenzung der MVZ-Übernahme durch fachfremde Finanzinvestoren und zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und umfassenden ambulanten Versorgung auseinander.