Schlagwort: SGB V
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Förderung der Ambulantisierung: Berufs- und gefahrenabwehrrechtliche Dimension ambulanter Kliniken
Der medizinische Fortschritt ermöglicht zunehmend auch komplexere Leistungen ambulant zu erbringen. Zugleich werden in der Diskussion um investorenbetriebene MVZ Beschränkungen von privaten Kapitalgebern gefordert. Insofern stellt sich die Frage, wer diese ambulanten Leistungen zukünftig überhaupt erbringen soll. Der Vorschlag der Stiftung Münch zur Einführung ambulanter Kliniken stößt jedenfalls auf die sich in berufs- und gefahrenabwehrrechtlicher…
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Mehr Eigenverantwortung in der GKV: Beteiligung Nichtgeimpfter an den Kosten ihrer Covid-19-Behandlung
A. Debatte über Kostenbeteiligung Nichtgeimpfter zur Reduzierung der Ausgaben der GKV Das System der GKV sieht im Interesse einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft keine risikoäquivalenten Gefahrgemeinschaften einzelner Versichertengruppen vor, sondern der Gesetzgeber hat im Interesse eines solidarischen Ausgleichs sämtliche Versicherten zu einer Risikogemeinschaft zusammengefasst. Es „findet ein umfassender sozialer Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken, Jungen und Alten,…
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Wieso ist besser nicht mehr gut genug? Fragen nach der Neuordnung der Preisfindung bei Arzneimitteln in der GKV
Mit dem 2011 eingeführten AMNOG-Verfahren wurde die Preisfindung bei Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung nach einem eingängigen System geregelt: Bringt das neue Arzneimittel eine Verbesserung der Versorgung mit sich, dann soll es auch mehr Kosten dürfen als der bisherige Standard. Dieser Grundsatz wurde mit der letzten Reform aufgebrochen.
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Ein Gamechanger für das System der Krankenhausbehandlung? Zur neuen tagesstationären Behandlung im SGB V
Die neue tagesstationäre Behandlung soll Krankenhäuser und Krankenhauspersosnal kurzfristig entlasten, indem Übernachtungen häufiger zu Hause und nicht mehr im Krankenhaus erfolgen. Der Beitrag untersucht Voraussetzungen und Probleme dieser neuen Behandlungsform aus rechtlicher Perspektive und versucht sie sinnvoll in das bisherige System der Krankenhausbehandlung zu integrieren.
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Der „bösgläubige“ Leistungserbringer – Zu den Konsequenzen einer Ablehnung des Leistungsanspruchs durch die Krankenkasse gegenüber dem Versicherten
Im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beziehung zwischen Versichertem und Krankenkasse (Versicherungsverhältnis) streng von der Beziehung zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse zu trennen. Eine auch formell bestandskräftige Ablehnung des Leistungsanspruchs gegenüber dem Versicherten durch die Krankenkasse hat keine Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Leistungserbringers und das Verfahren seiner Überprüfung. Das gilt auch dann, wenn ein…