Rechtsprechung zur Kostenerstattung: Biomechanische stabile Narbenhernien-Versorgung

Das SG Mainz hat einen Anspruch auf sog. Potenzialleistungen gem. § 137c Abs. 3 SGB V vor einer Befassung des G-BA bejaht. Es handelt sich um Leistungen, bei denen die befassten Akteure individuell gehalten sind, zu prüfen, ob das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative besteht. Diese Leistungen liegen an der Grenze der rechtlichen Instrumente der Innovationsimplementierung in das SGB V. Im Einzelfall entstehen daher erhebliche Rechtsunsicherheiten.