Verรถffentlicht werden sollen auf Gesundheitsrecht.blog Beitrรคge aus juristischer Perspektive oder jedenfalls mit gesundheitsrechtlichem Bezug. Nicht die allerletzte rechtstechnische Subtilitรคt soll sein Gegenstand sein, sondern Fragen von einer gewissen grundsรคtzlichen Relevanz โ die sich aber natรผrlich auch im juristischen Detail zeigen kรถnnen, das macht die Faszination dieses Rechtsgebietes aus. Wenn Sie einen solchen Beitrag haben oder verfassen wollen, sprechen Sie uns an! Um eine zeitnahe und erfolgreiche Verรถffentlichung zu ermรถglichen, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten. Fรผr Rรผckfragen steht wir Ihnen gerne zur Verfรผgung.
1.
Erste Abstimmung
Sie haben eine Beitragsidee oder bereits einen Entwurf? Bitte senden Sie uns eine kurze Vorstellung Ihres Vorhabens an redaktion@gesundheitsrecht.blog. Wir teilen Ihnen dann umgehend mit, ob und wann eine Verรถffentlichung auf diesem Blog mรถglich ist.
2.
3.
Einreichen
Sobald Ihr Text auf Grundlage der Formatvorlage erarbeitet wurde, kรถnnen Sie diesen, zusammen mit den notwendigen sonstigen Informationen, an redaktion@gesundheitsrecht.blog senden. Bitte bestรคtigen Sie in diesem Zuge unsere rechtlichen Rahmenbedingungen.
4.
Verรถffentlichung
Wir stimmen mit Ihnen den Zeitplan der Verรถffentlichung transparent ab und senden Ihnen im Zeitpunkt der Verรถffentlichung noch einmal eine Erinnerung mit allen Informationen fรผr etwaige Hinweise in eigenen Kanรคlen. Senden Sie uns gerne Ihre VG-Wort Karteinummer zur Meldung.