Autorenhinweise

Veröffentlicht werden sollen auf Gesundheitsrecht.blog Beiträge aus juristischer Perspektive oder jedenfalls mit gesundheitsrechtlichem Bezug. Nicht die allerletzte rechtstechnische Subtilität soll sein Gegenstand sein, sondern Fragen von einer gewissen grundsätzlichen Relevanz – die sich aber natürlich auch im juristischen Detail zeigen können, das macht die Faszination dieses Rechtsgebietes aus. Wenn Sie einen solchen Beitrag haben oder verfassen wollen, sprechen Sie uns an! Um eine zeitnahe und erfolgreiche Veröffentlichung zu ermöglichen, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten. Für Rückfragen steht wir Ihnen gerne zur Verfügung.

1.


Erste Abstimmung

Sie haben eine Beitragsidee oder bereits einen Entwurf? Bitte senden Sie uns eine kurze Vorstellung Ihres Vorhabens an redaktion@gesundheitsrecht.blog. Wir teilen Ihnen dann umgehend mit, ob und wann eine Veröffentlichung auf diesem Blog möglich ist.

2.


Erarbeitung Ihres Textes

Für die Erarbeitung Ihres Textes stellen wir Ihnen zur Vereinfachung unser redaktionellen Abläufe eine Formatvorlage bereit. Diese können Sie hier herunterladen. Darin sind alle zwingenden redaktionellen Vorgaben dargestellt. Zitierempfehlungen finden Sie hier.

3.


Einreichen

Sobald Ihr Text auf Grundlage der Formatvorlage erarbeitet wurde, können Sie diesen, zusammen mit den notwendigen sonstigen Informationen, an redaktion@gesundheitsrecht.blog senden. Bitte bestätigen Sie in diesem Zuge unsere rechtlichen Rahmenbedingungen.

4.


Veröffentlichung

Wir stimmen mit Ihnen den Zeitplan der Veröffentlichung transparent ab und senden Ihnen im Zeitpunkt der Veröffentlichung noch einmal eine Erinnerung mit allen Informationen für etwaige Hinweise in eigenen Kanälen.