Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Heinrich Heine Universität in Düsseldorf. Er ist u.a. Mitglied im Deutschen Ethikrat.
Drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Tatbestand der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für nichtig erk... Read more.