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Digitale Gesundheitsanwendungen und Datenschutz* – Gesetzliche Rahmenbedingungen und behördliche Spezifikationen
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können von Ärzten und Psychotherapeuten verschrieben werden. Dazu müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllt sein, insbesondere die Zertifizierung als Medizinprodukt und die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis. Dabei werden auch Anforderungen an den Datenschutz gestellt. Die Erklärung des DiGA-Herstellers, dass die Anforderungen an den Datenschutz erfüllt wurden, wird ab Mitte 2024 auf ein…