Schlagwort: GOÄ
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Vertragsfreiheit beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit Privatkliniken: Aktuelle Rechtsprechung zur Bindung an die GOÄ
A. Einleitung Für von juristischen Personen getragene Privatkliniken bzw. Privatkrankenanstalten ist die Rechtsauffassung weit verbreitet,[1] dass der Anwendungsbereich der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und des Krankenhausentgeltgesetztes (KHEntgG) nicht eröffnet sei, sodass diese Privatkliniken nach dieser Auffassung die Vergütung mit den Patienten frei – d. h. in den allgemeinen Grenzen der §§ 134, 138 BGB –…
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Privatärztliche Behandlung ohne Weiterbildung: Müssen Fachgebietsgrenzen nachjustiert werden?
Der Beitrag diskutiert die rechtlichen und gesundheitspolitischen Folgen des Urteils des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 14.07.2022, Az. 22 U 131/20 zur Zulässigkeit der privatärztlichen Durchführung und Abrechnung von Magnetresonanztomographien (MRT) durch Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie auf die privatärztliche Leistungserbringung.