Schlagwort: KHEntgG
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Das Krankenhausentgeltrecht in der Krise: Besteht ein verfassungsrechtliches Gebot zu Vermeidung eines „kalten Strukturwandels“?
Die im Wirtschaftsverkehr typische Reaktion auf die rasante Kostensteigerungen ist Krankenhäusern durch das Krankenhausentgeltrecht verboten, denn eigenständige Entgeltanpassungen sind im DRG-System nicht möglich. Derzeit droht – jedenfalls auch durch die krankenhausentgeltrechtliche Regulierung bedingt – eine Krankenhausinsolvenzwelle. Vor diesem Hintergrund untersucht dieser Beitrag, ob staatliches Handeln zur Vermeidung eines solchen „kalten Strukturwandels“ verfassungsrechtlich geboten ist.
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Vertragsfreiheit beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit Privatkliniken: Aktuelle Rechtsprechung zur Bindung an die GOÄ
A. Einleitung Für von juristischen Personen getragene Privatkliniken bzw. Privatkrankenanstalten ist die Rechtsauffassung weit verbreitet,[1] dass der Anwendungsbereich der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und des Krankenhausentgeltgesetztes (KHEntgG) nicht eröffnet sei, sodass diese Privatkliniken nach dieser Auffassung die Vergütung mit den Patienten frei – d. h. in den allgemeinen Grenzen der §§ 134, 138 BGB –…