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Call for Papers: Ethische, soziale und rechtliche Aspekte ungesunder Ernährung


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Themenschwerpunkt im Gesundheitsrecht.blog

Ungesunde Ernährung und Adipositas

Übergewicht wird regelmäßig als Volkskrankheit angesehen.[1] Ab einem Body-Mass-Index (BMI) von 30 ist die Grenze zur Adipositas überschritten.[2] Seit der Verabschiedung der sog. Diabetes-Strategie im Jahr 2020 durch den Bundestag[3] und der daran anschließenden gesetzlichen Vorgabe an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), ein strukturiertes Behandlungsprogramm für Adipositas zu regeln (gemäß § 137f Abs. 1 S. 3 i. V. m. Abs. 2 SGB V)[4], ist rechtlich anerkannt, dass es sich bei Adipositas um eine (schwerwiegende) behandlungsbedürftige Erkrankung handelt.

Gleichwohl sind Fragen um die Behandlung von Adipositas stetiger Gegenstand von Diskussionen.[5] Aktuell richtet sich der Fokus maßgeblich auf die sog. „Abnehmspritzen“, die derzeit nicht von den Krankenkassen bezahlt werden. Diese Praxis der Krankenkassen wurde inzwischen auch durch eine sozialgerichtliche Entscheidung bestätigt (SG Mainz, Beschl. v. 16.06.2025, Az. S 7 KR 76/24). Die Begründung dieser Entscheidung liegt zwar noch nicht vor, aber aus der Pressemitteilung lässt sich entnehmen, dass das Gericht von einem „Lifestyle-Produkt“ ausgeht.[6]

Dass „Abnehmspritzen“ ein „Lifestyle-Produkt“ sein können, lässt sich in der Boulevardpresse und in den sozialen Medien beobachten.[7] Abnehmspritzen könnten sich aber auch als Chance zur Vermeidung schwerwiegender bariatrischer[8] Operationen herausstellen. Ist es gerechtfertigt, Adipositaserkrankten wirksame Arzneimittel vorzuenthalten, weil zugleich auch ein Lifestyle-Nutzen besteht? Ist die Rechtslage insoweit überhaupt eindeutig? Kommt der Ausschluss von Lifestyle-Produkten gemäß § 34 Abs. 1 S. 7, 8 SGB V – der weit älter[9] ist als die (rechtliche) Anerkennung von Adipositas als Krankheit – den knappen Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung vielleicht gerade einfach gut zu pass?[10] Ist der Leistungsausschluss vielleicht etwas kurzsichtig, wenn möglicherweise schwerwiegende Krankheitsverläufe, die typischerweise auch mit hohen Kosten einhergehen, frühzeitig gestoppt werden könnten? Inwieweit kommt es aus ethischer, sozialer und rechtlicher Perspektive eigentlich überhaupt auf die Kosten der Behandlung an?

Bariatrische und post-bariatrische[11] Operationen sind häufig Gegenstand der Rechtsprechung.[12] In der Rechtsprechung wurde das sog. Ultima-ratio-Prinzip teils (fälschlich[13]) als strenges Rechtsprinzip verstanden. Zugleich verlangen Krankenhäuser in aller Regel, dass gesetzlich Versicherte vor Operationsdurchführung einen – ansonsten unüblichen[14] – Kostenübernahmeantrag bei ihrer Krankenkasse stellen. Aus dieser Gemengelage heraus entsteht der Eindruck, dass eine tendenziell strenge Entscheidungspraxis besteht[15] – jedenfalls werden bariatrische Operationen in Deutschland im internationalen Vergleich tendenziell selten durchgeführt.[16] Insoweit stellt sich die Frage, ob Adipositaserkrankte im Vergleich mit anderen Erkrankten möglicherweise strukturell benachteiligt werden.

Eine Erklärung dafür könnte sein, dass Adipositas vielfach als eine selbstverschuldete[17] Erkrankung angesehen wird.[18] Dies mag ein Grund dafür sein, dass sich der Staat in der Gestaltung übergewichtsvermeidender Verhältnisse zurückhält und z.B. keine Zuckersteuer, Werbeverbote für Kinderlebensmittel[19] oder eine verpflichtende „Lebensmittelampel“ auf Lebensmittelverpackungen einführt. Wesentliche Weichen für eine (lebenslange) gesunde Ernährung werden bereits in der Kindheit gestellt. Zudem dürfte davon auszugehen sein, dass die Kosten für Nahrungsmittel bei der Berechnung von Bürgergeldregelsätzen unzureichend berücksichtigt sind und keine gesunde Ernährung zulassen.[20] Können und wollen wir uns eine gesunde Ernährung für alle überhaupt leisten? Sollte der Staat nicht viel mehr für die Prävention von Übergewicht tun? Welche (wirtschaftlichen) Folgen sind zu prognostizieren?

Dauerhafter Themenschwerpunkt im Gesundheitsrecht.blog

Wir erwarten spannende Entwicklungen in diesem Kontext. Ungesunde Ernährung ist außerdem ein Thema mit hoher gesellschaftlicher Relevanz und bietet sich daher für das frei zugängliche Blogformat besonders an. Einige Zusagen liegen uns vor, sodass hier sukzessive Beiträge zum Themenschwerpunkt erscheinen werden. Wir wollen das Thema aber gerne langfristig in den Blick nehmen und richten daher diesen Themenschwerpunkt als dauerhafte Rubrik des Blogs ein.

Call for Papers

Vor diesem Hintergrund starten wir hier einen Call for Papers, der sich an alle relevanten Disziplinen (Praktiker wie Wissenschaftler) richtet: Wir freuen uns auf weitere spannende Einreichungen zu den oben aufgeworfenen und weiteren Fragen aus diesem Kontext!


[1] So zum Beispiel das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: https://www.gesundheitsforschung-bmftr.de/de/adipositas-wenn-uberzahlige-pfunde-krank-machen-16079.php; die World Helath Organization (WHO) und Deutsche Adipositas Gesellschaft gehen von einer Adipositas-Epidemie aus: https://www.who.int/europe/de/news/item/03-05-2022-new-who-report–europe-can-reverse-its-obesity–epidemic und https://adipositas-gesellschaft.de/adipositas-die-unterschaetzte-volkskrankheit-starkes-uebergewicht-ist-hauptursache-fuer-verlorene-gesunde-lebensjahre/.

[2] Siehe dazu WHO EUROPEAN REGIONAL OBESITY REPORT 2022; abrufbar unter: https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/353747/9789289057738-eng.pdf?sequence=1&isAllowed=y.

[3] Siehe dazu: https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2020/kw27-de-diabetes-strategie-701742.

[4] Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) vom 11.07.2021 – BGBl. I 2021, Nr. 44 vom 19.07.2021, S. 2754.

[5] Zum Beispiel:https://www.pharmazeutische-zeitung.de/uebergewichtige-sollen-laut-bmg-weiterhin-selbst-zahlen-145180/.

[6] Siehe dazu die Pressemitteilung vom 26.06.2025 des SG Mainz; abrufbar unter: https://sgmz.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/pressemitteilung-3-2025; d. h. das SG Mainz dürfte die Voraussetzungen von § 34 Abs. 1 S. 7, 8 SGB V als erfüllt angesehen haben.

[7] Zum Beispiel: https://www.t-online.de/unterhaltung/stars/id_100766042/ozempic-mounjaro-und-wegovy-diese-promis-schwoeren-auf-abnehmspritzen.html.

[8] Bariatrische Operationen sind Operationen der Adipositaschirurgie. Dabei handelt es sich um Eingriffe, die insbesondere zu einer Reduktion des Körpergewichts sowie eine Verminderung der durch die Adipositas bedingten Gesundheitsstörungen führen sollen. Dazu bestehen verschiedene chirurgische Methoden (z. B. Magenbypass- und Schlauchmagenoperationen).

[9] Die geltende Fassung wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) vom 14.11.2003 – BGBl. I 2003, Nr. 55 vom 19.11.2003, S. 2190 eingeführt.

[10]Laut Berechnungen des AOK-Bundesverbandes würde die Erstattung von Abnehmmedikamenten wie Wegovy oder Mounjaro die gesetzlichen Kassen bis zu 45,8 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Für die Versorgung durch 187.441 Vertragsärzte und Psychotherapeuten zahlte die GKV 2023 rund 47,1 Milliarden Euro.“; siehe: https://www.aok.de/pp/gg/update/debatte-um-erstattung-von-abnehmspritzen-aok-warnt-vor-hohen-kosten/.

[11] Bei post-bariatrischen Operationen handelt es sich um Operationen im Nachgang an bariatrische Operationen (siehe dazu Fn. 8) zum Beispiel zur Entfernung von überlappenden Hautfalten und/oder Fettschürzen.

[12] Zum Beispiel BSG, Urteil vom 22. Juni 2022 – B 1 KR 19/21 R –, BSGE 134, 172-184; SG München, Urteil vom 15. September 2022 – S 15 KR 26/21;       Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. Januar 2017 – L 4 KR 295/14; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. August 2023 – L 8 KR 453/21; SG Wiesbaden, Gerichtsbescheid vom 31. März 2021 – S 21 KR 180/17.

[13] Siehe dazu ausführlich Huster/Sharma/Otto/Büscher, KrV 2022, 133-139, 136 ff.

[14] Siehe dazu ausführlich Huster/Sharma/Otto/Büscher, KrV 2022, 133-139, 134.

[15] Stroh, Dtsch Arztebl. 2016, 20, Jg. 113, A 980 – A 982, A 980: „Wenngleich die Zahl der Eingriffe im vergangenen Jahrzehnt auch hierzulande deutlich gestiegen ist und sich die bariatrisch-metabolische Chirurgie zu einem anerkannten Spezialgebiet der Viszeralchirurgie entwickelt hat, wird den Patienten trotz allem durch die Einzelfallentscheidung der Krankenkassen der Zugang zur Operation mit erheblichen regionalen Unterschieden erschwert.“

[16] Stroh, Dtsch Arztebl. 2016, 20, Jg. 113, A 980 – A 982, A 980: „Obwohl Deutschland einen Spitzenplatz in der Inzidenz von Adipositas und Typ-2-Diabetes einnimmt, ist die Zahl der bariatrischen Eingriffe bezogen auf die Bevölkerung wesentlich niedriger als in den Nachbarländern. Die Operationshäufigkeit bei Vorliegen einer morbiden Adipositas liegt derzeit bei 10,5 pro 100 000 Erwachsene. In anderen europäischen Staaten ist sie um ein Vielfaches höher (Schweden: 114,8; Frankreich: 86,0; Schweiz: 51,9).“

[17] Davon ist keineswegs ohne Weiteres auszugehen; dazu instruktiv Huster, Soziale Gesundheitsgerechtigkeit.  Sparen, umverteilen, vorsorgen?, S. 62 ff.

[18] Jung/Luck-Sikorski/König/Riedel-Heller, Stigma and Knowledge as Determinants of Recommendation and Referral Behavior of General Practitioners and Internists, Obesity Surgery 2016, 2393-2401.

[19] Siehe den Entwurf eines Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes aus der letzten Legislaturperiode, der es nicht ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren schaffte.

[20] Siehe m. w. N. Lincoln/Müller, Ernährung am Existenzminimum: Wie viel Gesundheit verlangt das Grundgesetz?, VerfBlog, 2024/4/30, https://verfassungsblog.de/ernahrung-am-existenzminimum/, DOI: 10.59704/c288e0e074b2068c.

One response to “Call for Papers: Ethische, soziale und rechtliche Aspekte ungesunder Ernährung”

  1. folgendes muss ergänzt werden: bariatrische operationen müssen nicht (mehr) bei der krankenkasse beantragt werden. die allermeisten krankenhäuser, allen voran die zertifizierten adipositaszentren, versorgen ihre patienten und patientinnen im sachleistzungswege nach vorlage einer vertragsärztlichen verordnung (im volksmund „einweisungsschein“). das vergütungsrisiko tragen, wie vom gesetzgeber gewollt, die leistungserbringer.
    betrachtet man nun die medikamente aus der familie der glp-1-analoga, die sog. „abnehmspritzen“, so zeigt sich folgende absurde situation: die an adipositas erkrankten patienten und patientinnen haben zu einer invasiven und risikobehafteten therapie (bariatrische operation) einen einfachen und niederschwelligen zugang, zu der sanfteren alternative (medikamentöse therapie) aber gar keinen zugang. das kann, schon aus medizinethischen gründen, nicht richtig sein.

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