Schlagwort: G-BA
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KI-basierte Medizinprodukte in der Radiologie
Das Gesundheitswesen befindet sich derzeit in einer digitalen Transformation. Dieser Beitrag setzt sich mit den rechtlichen Herausforderungen auseinander, welche die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Radiologie eröffnet. Diskutiert werden insbesondere die regulatorischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung, die Abrechnungsmöglichkeiten KI-basierter Softwareapplikationen sowie die Aufklärung des Patienten über den Einsatz von KI.
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Tagesstationäre Behandlung – schaffen die Vereinbarungen der Selbstverwaltung mehr Klarheit?
Mitte Januar ist auf diesem Blog die tagesstationäre Behandlung als neue Form der Krankenhausbehandlung näher beleuchtet worden. Da zwischenzeitlich die notwendigen Vereinbarungen zu Dokumentation und Abrechnung der Leistung durch die Selbstverwaltung getroffen worden sind und bereits eine gesetzliche Änderung erfolgte, ist es an der Zeit für ein Update. Der folgende Beitrag wirft einen Blick auf…
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Wieso ist besser nicht mehr gut genug? Fragen nach der Neuordnung der Preisfindung bei Arzneimitteln in der GKV
Mit dem 2011 eingeführten AMNOG-Verfahren wurde die Preisfindung bei Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung nach einem eingängigen System geregelt: Bringt das neue Arzneimittel eine Verbesserung der Versorgung mit sich, dann soll es auch mehr Kosten dürfen als der bisherige Standard. Dieser Grundsatz wurde mit der letzten Reform aufgebrochen.
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Ein Gamechanger für das System der Krankenhausbehandlung? Zur neuen tagesstationären Behandlung im SGB V
Die neue tagesstationäre Behandlung soll Krankenhäuser und Krankenhauspersosnal kurzfristig entlasten, indem Übernachtungen häufiger zu Hause und nicht mehr im Krankenhaus erfolgen. Der Beitrag untersucht Voraussetzungen und Probleme dieser neuen Behandlungsform aus rechtlicher Perspektive und versucht sie sinnvoll in das bisherige System der Krankenhausbehandlung zu integrieren.
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Gutes Geld und Schlechtes Geld – Gefährden MVZ in der Hand von Finanzinvestoren die vertragsärztliche Versorgung?
MVZ in der Hand von Finanzinvestoren werden verbreitet als Beleg für eine unangemessene Ökonomisierung der Gesundheitsversorgung angesehen. Sie zu verbieten ist schwieriger es als ihre Zulassung 2004 war, weil die mit dem Einfluss von Finanzinverstoren assoziierten Fehlentwicklungen in der ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung nicht sicher nachweisbar sind. Das hat verfassungsrechtlich erhebliche Bedeutung.