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Die Erweiterung der Beitragsbemessungsgrundlage in der GKV: Königs- oder Irrweg?

Der immer wieder vorgebrachte Vorschlag, die Beitragsbemessungsgrundlage auf Einkommen aus Kapital sowie Vermietung und Verpachtung zu erweitern, kollidiert mit zentralen Gestaltungsprinzipien der GKV. Er setzt daher einen grundlegenden Umbau voraus. Ist man dazu nicht bereit, sollte der Vorschlag beerdigt werden.