Kategorie: Rechtsprechung
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Das BSG-Urteil zur Kostenübernahme geschlechts-angleichender Operationen

Der erste Senat des Bundessozialgerichts hat am 19.10.2023 ein Urteil erlassen, das zu einer prekären Situation in Bezug auf die spezifische Gesundheitsversorgung von trans* und nicht-binären Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung führt. Die am 12.03.2024 veröffentlichte Begründung wird aus ärztlich-psychotherapeutischer Sicht von Mitwirkenden an den Behandlungsleitlinien zu Geschlechtsinkongruenz kritisch kommentiert.
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Der „bösgläubige“ Leistungserbringer – Zu den Konsequenzen einer Ablehnung des Leistungsanspruchs durch die Krankenkasse gegenüber dem Versicherten

Im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beziehung zwischen Versichertem und Krankenkasse (Versicherungsverhältnis) streng von der Beziehung zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse zu trennen. Eine auch formell bestandskräftige Ablehnung des Leistungsanspruchs gegenüber dem Versicherten durch die Krankenkasse hat keine Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Leistungserbringers und das Verfahren seiner Überprüfung. Das gilt auch dann, wenn ein…