Schlagwort: MVZ
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Beschränkung von Krankenhäusern als Gründer von MVZ – Das Ende eines sektorübergreifenden Versorgungsmodells?
Dieser Beitrag setzt sich mit dem seitens der Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein erarbeiteten Antrag auf Entschließung des Bundesrates „Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes“ vom 10.05.2023 und dem Positionspapier der Bundesärztekammer vom 09.01.2023 zum Regelungsbedarf für Medizinische Versorgungszentren zur Begrenzung der MVZ-Übernahme durch fachfremde Finanzinvestoren und zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und umfassenden ambulanten Versorgung auseinander.
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Rechtliche Grenzen einer MVZ-Reform: Recht und Vorurteil
Dieser Beitrag dokumentiert die Zusammenfassung eines ausführlichen Rechtsgutachtens, in dem aktuelle rechtspolitische Vorschläge untersucht werden, die bestehende Verbote und Beschränkungen verschärfen wollen bzw. neue Verbote und Beschränkungen vor allem im Hinblick auf die Träger- und Inhaberstrukturen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) enthalten.
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Förderung der Ambulantisierung: Berufs- und gefahrenabwehrrechtliche Dimension ambulanter Kliniken
Der medizinische Fortschritt ermöglicht zunehmend auch komplexere Leistungen ambulant zu erbringen. Zugleich werden in der Diskussion um investorenbetriebene MVZ Beschränkungen von privaten Kapitalgebern gefordert. Insofern stellt sich die Frage, wer diese ambulanten Leistungen zukünftig überhaupt erbringen soll. Der Vorschlag der Stiftung Münch zur Einführung ambulanter Kliniken stößt jedenfalls auf die sich in berufs- und gefahrenabwehrrechtlicher…
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Gutes Geld und Schlechtes Geld – Gefährden MVZ in der Hand von Finanzinvestoren die vertragsärztliche Versorgung?
MVZ in der Hand von Finanzinvestoren werden verbreitet als Beleg für eine unangemessene Ökonomisierung der Gesundheitsversorgung angesehen. Sie zu verbieten ist schwieriger es als ihre Zulassung 2004 war, weil die mit dem Einfluss von Finanzinverstoren assoziierten Fehlentwicklungen in der ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung nicht sicher nachweisbar sind. Das hat verfassungsrechtlich erhebliche Bedeutung.